Auslandssemester werden grundsätzlich mitfinanziert. Die Bemessungsgrundsätze richten sich nach den Lebenshaltungskosten und an die Gegebenheiten in der Schweiz. Das bedeutet, dass zusätzliche Kosten, die durch einen Austausch entstehen, wie z.B. Reisekosten oder etwaige höhere Lebenshaltungskosten im Ausland nicht übernommen werden. Bei finanziellen Engpässen wird ein regulärer Austausch an einer der Partneruniversitäten der Universität St.Gallen empfohlen, bei dem auch andere Stipendien wie z.B. SEMP beantragt werden können.
Ab dem Frühjahrsemester 2018 müssen HSG-Freemover-Studierende anstelle der regulären HSG-Studiengebühr eine reduzierte Gebühr im Umfang von CHF 700.‒ entrichten, unabhängig von der an der Gastuniversität zu bezahlender Freemover-Gebühr.