Mit Blick auf die Umsetzung dieser Richtlinien stehen alle Angehörigen der HSG gleichermassen in der Verantwortung. Wer im Zweifelsfall hinschaut statt wegschaut, wer Fragen stellt und Bedenken äussert, handelt richtig. In unsicheren Situationen mag der folgende Dreischritt weiterhelfen.
(1) Selbstreflexion.
Ist mein Vorgehen korrekt? Wie würde ich es einer nahestehenden Person erklären, wenn ich mich rechtfertigen müsste? Könnte ich von anderen einfordern, was ich zu tun gedenke? Kann ich guten Gewissens antworten, wenn Kontrollinstanzen Rechenschaft einfordern oder Medien darüber berichten?
(2) Nachfragen.
Bleiben Unsicherheiten, wende ich mich an Personen im Umfeld, an Kolleginnen, Vorgesetzte oder Fachleute im Haus, gegebenenfalls an spezifische Ethik- oder Fachkommissionen an der Universität. Bei Unsicherheiten dazu, wer weiterhelfen könnte, suche ich Auskunft und Information bei den Beratungsstellen der HSG.
Ohne ein klares Bekenntnis blieben solche Schritte unvollständig: Im Wissen um Verstösse gegen den Kodex HSG schweigen wir nicht, sondern handeln. Dieses Bekenntnis bindet die universitäre Gemeinschaft im Allgemeinen und ihre Leitung im Besonderen.